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Sonderkündigungsrecht wegen eines langsamen DSL Anschlusses?


Wer heutzutage schnell im Internet unterwegs sein möchte, braucht einen DSL-Anschluss. Schließlich lassen sich mit einer Breitbandbandverbindung viel höhere Geschwindigkeiten erreichen als bei ISDN oder gar mit einem analogen Modem. Viele Webseiteninhalte von heute erfordern eine schnelle DSL Verbindung. Bei der Einrichtung eines DSL Anschlusses entscheidet sich der Kunde für einen Provider. In einem Vertrag werden dabei die Mindestlaufzeit und eine Geschwindigkeit festgelegt. Doch, was ist, wenn die im Vertrag zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht wird - ja, wenn die Geschwindigkeit eventuell nicht nur ein bisschen abweicht sondern erheblich weit entfernt von der vertraglichen Übertragungsrate ist?

Das Amtsgericht Fürth kam bei einem solchen Fall zu dem Urteil, dass dem Kläger ein Sonderkündigungsrecht zustehe. Eine im Vertrag festgelegte Geschwindigkeit konnte nicht eingehalten werden. Die Vereinbarung war für 24 Monate abgeschlossen worden. Gleichzeitig hatte der DSL-Anbieter in seinen AGBs die Klausel, dass er nur die am jeweiligen Ort erreichbare maximale DSL-Geschwindigkeit zur Verfügung stellen muss. Trotz dieser Klausel entschied das Gericht, dass es sich hierbei um eine erhebliche Vertragsverletzung handele. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt, und der Kunde konnte aus dem Vertrag entlassen werden. Es ist jedoch zu bemerken, dass bei anderen Verfahren durchaus auch der Kunde das Nachsehen hatte. Hier hängt es von der jeweiligen Rechtsprechung und dem Einzelfall ab, ob dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zusteht, oder nicht.

Dass eine DSL-Geschwindigkeit doch nicht erreicht wird, kann vor allem in ländlichen Gebieten vorkommen. Denn die Strecke zwischen Telefonanschluss und Vermittlungsstelle, der sogenannte Kabelweg, darf bei einem Breitbandkabel nur wenige Kilometer lang sein. In kleineren Ortschaften stehen die Häuser oft weiter voneinander entfernt, sodass sich größere Entfernungen zur nächsten Vermittlungsstelle ergeben. Dass wiederum führt dazu, dass DSL gar nicht oder nur mit langsamer Geschwindigkeit zur Verfügung steht.

DSL Kunden sollten deshalb vor Abschluss eines Vertrages über die Gegebenheiten an ihrem Wohnort informieren. Ist die Geschwindigkeit doch nicht wie im Vertrag angegeben, sollte man abwägen, ob deshalb eine Kündigung notwendig ist. Schließlich ist eine langsame DSL Verbindung immer noch wesentlich schneller als eine Verbindung mit ISDN oder mit einem analogen Modem. Unter Umständen kann er sich auch für einen Provider entscheiden, welche keine oder nur kurze Mindestlaufzeiten anbietet. Oder er nutzt alternative Internetzugänge über Kabel beziehungsweise Funk.

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